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Wegfall des Bürgergeldbonusses

Der mit dem Bürgergeld-Gesetz (§ 16j SGB II) neu eingeführte Bürgergeldbonus von 75 Euro pro Monat für kürzere berufliche Weiterbildungen, ausbildungsvorbereitende Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen wurde mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wieder abgeschafft. Der Kerngedanke des Bürgergeld-Gesetzes, durch Weiterbildung mehr dauerhafte Arbeitsmarktintegrationen zu erreichen, bleibt jedoch unverändert erhalten. Die finanziellen Anreize Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie werden weiterhin an Teilnehmende berufsabschlussbezogener Weiterbildungen gezahlt. Die Streichung des Bürgergeldbonus trat am Tag nach der Verkündung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt (und somit am 28. März 2024) in Kraft. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus jedoch noch bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 03. Mai 2024

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