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Forderungseinzug (Inkasso)

Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug (Inkasso) auf die Bundesagentur für Arbeit

 

Das Jobcenter Dahme-Spreewald ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Dahme-Spreewald und der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 44b SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Nach Absatz 4 dieser Norm kann die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.

 

Mit Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters LDS gem. § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom 26.11.2021 ist die Aufgabe des Forderungseinzuges inklusive sämtlicher Neben- und Folgetätigkeiten für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 an die Bundesagentur für Arbeit übertragen worden.

 

Die Übertragung gilt ab dem Zeitpunkt der „Zahlungsgestörtheit“, wenn also bis zum Zahlungstermin der geforderte Betrag nicht vollständig eingegangen ist.

 

Die praktische Durchführung des Forderungseinzuges für das Jobcenter LDS erfolgt durch den Inkasso-Service der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Hinweise zum Inkassoverfahren mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie unter diesem Link: arbeitsagentur.de

 

Die Aufgabenübertragung erfolgte laut Beschluss der Trägerversammlung vom 26.11.2021 in dem in der Anlage 1 „Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse“ zum Beschluss genannten Umfang.

 

Der Inhalt dieser Anlage, der damit auch den genauen Umfang der Übertragung der Aufgabe Forderungseinzug auf die Bundesagentur definiert, wird unter folgendem Link vollständig wiedergegeben.

 

Anlage 1 “Übertragung hoheitlicher Aufgaben/Befugnisse”


 

Jobcenter Dahme Spreewald

Max- Werner-Straße 7
15711 Königs Wusterhausen

Telefon:   (03375) 279 700
Fax:          (03375) 279 888

 

Weinbergstraße 1
15907 Lübben

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03546) 228 188

 

Bersteallee 21
15926 Luckau

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03544) 5035 55

 

Postanschrift (alle Liegenschaften):

Postfach 970127, 12701 Berlin

 

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter/innen während ihrer täglichen Arbeitszeit unter ihrer persönlichen Durchwahlnummer zu erreichen. Diese finden Sie im Bescheid beziehungsweise auf allen Schreiben des Jobcenters oben rechts. Sollten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner nicht erreichen, können Sie ihr Anliegen unter Nennung der Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer gern auf der Mailbox hinterlassen.

 

                                                                                                                                                  

 

Sie erhalten noch keine Leistungen im Jobcenter Dahme-Spreewald oder möchten sich nach der Online Registrierung verifizieren,

dann wählen Sie bitte unsere Servicerufnummer: 03375 279 700.

 

jobcenter.digital

 

Für die Übersendung von Unterlagen sowie Anfragen zu Ihrem Leistungsfall nutzen Sie bitte unseren Postfachservice sowie auch die übrigen digitalen Angebote von jobcenter.digital.

 

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle Königs Wusterhausen:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr

u. 14:00 - 18:00 Uhr (nur für Berufstätige, Maßnahmeteilnehmer und Notfälle)
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr


Geschäftsstelle Lübben (gültig ab 01.12.23):

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

u. 14:00 - 17:00 Uhr (nur für Berufstätige, Maßnahmeteilnehmer und Notfälle)
Freitag: nach Vereinbarung

 

Geschäftsstelle Luckau:

Montag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag: Termine nach Vereinbarung
Mittwoch: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​​​​​​​​
Donnerstag: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​​​​​​​​
Freitag: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​