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Anspruch auf Bürgergeld

Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II sind:

  • Erwerbsfähigkeit

  • Hilfebedürftigkeit

  • Altersgrenze

Anspruch auf Leistungen

 

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Mit Vollendung des 15. Lebensjahrs ist man allgemein erwerbsfähig.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere Angehörigen oder Träger anderer Sozialleistungen, erhält.

Die Voraussetzungen können auch vorliegen, wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen oder, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und mit jemand, der erwerbsfähig ist, zusammenleben und zusammen Hilfebedürftigkeit besteht.

In Abhängigkeit von der Form des Zusammenlebens (Ehe, Partnerschaft, Haushaltsgemeinschaft etc.) werden Sie Leistungen beanspruchen können. Sofern Hilfebedürftigkeit in einer Gemeinschaft vorliegt, spricht man von einer Bedarfsgemeinschaft.
Zu den unterschiedlichen Formen, die das Gesetz aufzeigt, lassen Sie sich bitte beraten.

Wer die Altersgrenze zum Eintritt in das Rentenalter erreicht hat, kann keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten. Über die Altersgrenze informieren wir Sie gern.

 

Erklärfilme zum Bürgergeld: deutsch, englisch Untertitel, russisch Untertitel, türkisch Untertitel, ukrainisch Untertitel
 

Jobcenter Dahme Spreewald

Max- Werner-Straße 7
15711 Königs Wusterhausen

Telefon:   (03375) 279 700
Fax:          (03375) 279 888

 

Weinbergstraße 1
15907 Lübben

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03546) 228 188

 

Bersteallee 21
15926 Luckau

Telefon:   (03546) 228 100
Fax:          (03544) 5035 55

 

Postanschrift (alle Liegenschaften):

Postfach 970127, 12701 Berlin

 

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter/innen während ihrer täglichen Arbeitszeit unter ihrer persönlichen Durchwahlnummer zu erreichen. Diese finden Sie im Bescheid beziehungsweise auf allen Schreiben des Jobcenters oben rechts. Sollten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner nicht erreichen, können Sie ihr Anliegen unter Nennung der Bedarfsgemeinschafts- oder Kundennummer gern auf der Mailbox hinterlassen.

 

                                                                                                                                                  

 

Sie erhalten noch keine Leistungen im Jobcenter Dahme-Spreewald oder möchten sich nach der Online Registrierung verifizieren,

dann wählen Sie bitte unsere Servicerufnummer: 03375 279 700.

 

jobcenter.digital

 

Für die Übersendung von Unterlagen sowie Anfragen zu Ihrem Leistungsfall nutzen Sie bitte unseren Postfachservice sowie auch die übrigen digitalen Angebote von jobcenter.digital.

 

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle Königs Wusterhausen:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr

u. 14:00 - 18:00 Uhr (nur für Berufstätige, Maßnahmeteilnehmer und Notfälle)
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr


Geschäftsstelle Lübben (gültig ab 01.12.23):

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

u. 14:00 - 17:00 Uhr (nur für Berufstätige, Maßnahmeteilnehmer und Notfälle)
Freitag: nach Vereinbarung

 

Geschäftsstelle Luckau:

Montag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag: Termine nach Vereinbarung
Mittwoch: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​​​​​​​​
Donnerstag: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​​​​​​​​
Freitag: Termine nach Vereinbarung​​​​​​​